Anlagenabnutzungsgrad

Anlagenabnutzungsgrad!

Der Anlagenabnutzungsgrad als Kennzahl gibt das Verhältnis der kumulierten Abschreibungen im Verhältnis zum Anlagevermögen in % an. Ein hoher Anlagenabnutzungsgrad eines Unternehmens deutet darauf hin, dass

  • das Anlagevermögen ggf. entsprechend erneuert werden muss und damit
  • eventuell zukünftig ein Finanzierungsbedarf für Ersatzinvestitionen zu erwarten ist.

Üblicherweise bezieht man nur das abnutzbare immaterielle Anlagevermögen (z.B. Software, Lizenzen) sowie Sachanlagevermögen (z.B. Maschinen, PKW) ein; Finanzanlagen werden nicht abgenutzt bzw. planmäßig abgeschrieben.

Formel für die Berechnung des Anlagenabnutzungsgrads:

Der Anlagenabnutzungsgrad berechnet sich nach folgender Formel:

 

Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen / Historische Anschaffungskosten des Anlagevermögens.

 

Die kumulierten Abschreibungen können von Seiten externer Bilanzleser im Falle von Kapitalgesellschaften dem Anlagengitter (§ 268 Abs. 2 HGB) entnommen werden. Das Anlagevermögen, bewertet zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, kann ebenfalls dem Anlagengitter entnommen werden.

Beispiel Anlagenabnutzungsgrad

Beispiel: Berechnung des Anlagenabnutzungsgrads

Eine kleine Mietwagenfirma weist zum 31. Dezember 2011 im Anlagengitter ein Anlagevermögen zu historischen Anschaffungskosten in Höhe von 120.000 Euro aus.

Das Anlagevermögen besteht ausschließlich aus 4 identischen PKW, die im Vorjahr zum 1. Januar 2010 für jeweils 30.000 Euro (netto) erworben wurden. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre.

Im Geschäftsjahr 2010 und 2011 wurden somit jeweils 24.000 Euro (120.000 Euro / 5 Jahre) abgeschrieben, die kumulierte Abschreibung zum 31.12.2011 beträgt somit 48.000 Euro.

Berechnung des Anlagenabnutzungsgrads

Der Anlagenabnutzungsgrad zum 31.12.2011 beträgt:

Anlagenabnutzungsgrad = 48.000 Euro / 120.000 Euro = 40 %.

Aussage / Interpretation

Dieser Anlagenabnutzungsgrad deutet darauf hin, dass das Anlagevermögen noch nicht veraltet ist und ersetzt werden muss.

Das entspricht dem realen Sachverhalt: sofern das Unternehmen so weiter macht, benötigt es erst in 3 Jahren wieder neue PKW.

 

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Ing. Rüdiger Frager, MAS, MBA
(akademischer Betriebswirt)